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Die Schufa
   ( www.schufa.de )

 

Die SCHUFA Holding AG (früher: SCHUFA e. V. – Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine privatwirtschaftlich organisierte Auskunftei, die von der kreditgebenden Wirtschaft getragen wird. Sitz der SCHUFA Holding AG ist Wiesbaden. Ihr Geschäftszweck ist es, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen; nach Meinung der SCHUFA trägt sie zudem zum Schutz der Verbraucher vor überschuldung bei. Die SCHUFA ist im Besitz von 362 Millionen Einzeldaten von 62 Millionen natürlichen Personen, damit hat sie ca. drei Viertel aller Deutschen erfasst. Die SCHUFA bearbeitet jährlich mehr als 70 Mio. Anfragen zur Kreditwürdigkeit. Davon sind 1 Million Selbstauskünfte von Bürgern, die ihre Akte einsehen wollen. Es sind 701 Mitarbeiter bei der SCHUFA beschäftigt (Stand: Ende 2004). 2004 erwirtschaftete sie einen Umsatz von 70 Millionen Euro und einen Gewinn von 870.000 Euro.


Inhaltsverzeichnis

  • Entwicklung der SCHUFA
  • Gespeicherte Daten
  • Geschäftspartner der SCHUFA, Datenweitergabe, Eigenauskunft und Scoring
  • Kritik an der SCHUFA


  • Entwicklung der SCHUFA

    Dr. Walter Meyer, Prokurist beim Stromanbieter BEWAG in Berlin, sein Bruder, der Rechtsanwalt Dr. Kurt Meyer und Dr. Robert Kauffmann gründeten 1927 die Schutzgemeinschaft für Absatzfinanzierung in Berlin. In der Folge entstanden 13 weitere regionale SCHUFA-Gesellschaften in ganz Deutschland. 1952 wurde die BUNDES-SCHUFA e. V. von den 13 nach dem Zweiten Weltkrieg in Westdeutschland wiedererstandenen Regionalgesellschaften gegründet.

    In den 1970ern wurde die Schufa-Kartei auf EDV umgestellt und fiel in der Folge unter das 1977 beschlossene Bundesdatenschutzgesetz. Auf Initiative des Berliner Verbraucherschutzvereins erließ der Bundesgerichtshof 1985 das "SCHUFA-Urteil", wonach sich die Kunden mit der übermittlung ihrer Daten an die SCHUFA einverstanden erklären müssen ( SCHUFA-Klausel ).

    Im Jahr 2000 wurde die Bundes-Schufa e.V. umgewandelt in die SCHUFA-HOLDING AG, und 2002 wurden die Anteile der acht Regionalgesellschaften auf die SCHUFA HOLDING AG übertragen.


    Gespeicherte Daten

    Die SCHUFA ermittelt nicht selbst Daten. Vertragspartner der SCHUFA müssen Daten über ihre Kunden an die Schufa liefern. Hierzu ist eine Einwilligung des Kunden erforderlich. Teilweise stammen die Daten auch aus öffentlichen Quellen (Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte).

    Liegt eine Einwilligung vor, speichert die SCHUFA neben Name, Geburtsdatum, gegenwärtigen und früheren Anschriften Daten über Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung von Geschäftsbeziehungen (Positivmerkmale) und Daten über nichtvertragsgemäßes Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen (Negativmerkmale aus der Geschäftsbeziehung). Daten aus öffentlichen Quellen (wie z.B. Amtsgerichten) können ohne Einwilligung des Kunden verwertet werden.

    Positivmerkmale:

    • Kontoanträge und Daten über Girokonten
    • Ausgegebene Kreditkarten
    • Kreditanträge und Daten über Kredite
    • Leasinggeschäfte
    • Bürgschaften

    Negativmerkmale:

    • Gemahnte, aber unbezahlte und nicht bestrittene Forderungen
    • Mahnbescheide
    • Vollstreckungsmaßnahmen
    • Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (aus Schuldnerverzeichnis)
    • Haftbefehl wegen Nichtabgabe der Eidesstattlichen Versicherung
    • Beantragung/Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
    • Scheck/Kreditkartenmissbrauch
    • Scheckrückgabe mangels Deckung
    • Kündigung des Girokontos wegen missbräuchlicher Nutzung
    • Kündigung von Konsumentenkrediten wegen Zahlungsverzugs mit mindestens zwei Raten

    Die Höhe des Einkommens wird nicht gespeichert. Die Abfrage der gespeicherten SCHUFA-Daten ist für Einzelpersonen nicht kostenpflichtig, es sei denn Sie erfolgt schriftlich.


    Geschäftspartner der SCHUFA, Datenweitergabe, Eigenauskunft und Scoring

    Die Geschäftspartner der Schufa werden in drei Kategorien unterteilt:

    • A-Vertragspartner (Kreditkartenunternehmen, Kreditinstitute und Leasinggesellschaften), erhalten Positiv- und Negativmerkmale.

    • B-Vertragspartner (Nicht-Banken: Handel, Versandhandel, E-Commerce, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren) erhalten Negativmerkmale. Die SCHUFA erbringt darüber hinaus für andere Unternehmen, insbesondere Versicherungen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, Dienstleistungen zur Risikosteuerung und Kundenbetreuung.

    • F-Vertragspartner (Inkassounternehmen) erhalten Adressdaten (laut Pressestelle der Schufa aber nur von Menschen, die bei einem Vertragsabschluss auch in die Schufa-Klausel eingewilligt hatten, also wie in allen anderen Fällen auch).

    Das Internet-Auktionshaus eBay nutzt die Schufa-Auskunft seit März 2003 beispielsweise zur Identitätsfeststellung bei der Neueröffnung von Ebay-Accounts (eine zur Abwehr von Identitätsdiebstahl geeignete Maßnahme, da eine Anmeldung mit zB aus dem Telefonbuch entnommenen Daten durch eine Verkünpfung mit dem Geburtsdatum nicht möglich ist - Zusätzlich wird die Anfrage für ein Jahr exklusiv für den Verbraucher in dessen Datensatz zu Kontrollzwecken gespeichert). Die Reemtsma-Zigarettenfabrik, sowie verschiedene Auktionshäuser und Freemail-Anbieter setzen ein Altersverifizierungssystem der Schufa ein.

    Seit dem 1. November 2005 bietet SCHUFA zusätzlich ein Alters-verifizierungssystem an, welches von der KJM genehmigt und anerkannt worden ist. Damit entfällt für den Bezug von Produkten, die nur an Volljährige verkauft werden dürfen, (zum Beispiel hochprozentiger Alkohol oder DVDs) das aufwendige PostIdent-Verfahren. Die Zustellung dieser Produkte erfolgt immer eigenhändig an den als erwachsen Identifizierten persönlich. Damit soll verhindert werden, dass Minderjährigen Artikel zugestellt werden, die für sie nicht erlaubt sind.

    Laut Geschäftsbericht (2002) erhalten etwa 2.000 Vertragspartner aus dem Bereich Banken A-Daten (Positiv- und Negativmerkmale). Marktabdeckung ist hier nahe 100 % bei Privatbanken und zwischen 85 und 90 % bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Ca. 2.500 Vertragspartner aus dem Bereich Nicht-Banken erhalten B-Daten (Negativmerkmale). Empfänger sind auch externe Auftragnehmer entsprechend § 11 BDSG sowie externe und interne SCHUFA-Stellen.

    Laut Bundesdatenschutzgesetz hat jede Person das Recht auf eine Auskunft über die bei der SCHUFA über sie gespeicherten Daten und darauf, fehlerhafte Daten korrigieren zu lassen. Kostenlos erteilen die SCHUFA-Geschäftstellen Auskunft, allerdings nur mündlich. Die schriftliche Eigenauskunft kostet gegenwärtig 7,60 Euro, diese Gebühr wird erstattet falls Fehler festgestellt werden.

    Sollten der beantragenden Person unrichtige Daten auffallen, so kann sie sich an das Verbraucherservicezentrum in Hannover wenden.

    Die Schufa bietet ihren Vertragspartnern auch einen Score-Wert an. Das ist ein Wert von 1 bis 1.000, der dem jeweiligen Verbraucher zugeordnet wird und die Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalles angibt. Je niedriger der Wert, desto größer die Ausfallwahrscheinlichkeit. Der Score-Wert ist abhängig für den Zweck, für den er angefragt wird - so erhalten beispielsweise Versicherungen andere Scorewerte als Mobilfunkanbieter. In die Score-Werte gehen unter anderem die Anzahl der Wohnungswechsel und die Anzahl der Bankkonten ein. Da die Score-Werte sich relativ häufig ändern und nicht gespeichert werden, ist er nicht in der regulären Eigenauskunft erhalten. Die Ermittlung von aktuellen Scores kann aber (kostenpflichtig) mit der Eigenauskunft beantragt werden. Der Ermittlung und Weitergabe von Score-Werten kann schriftlich bei der Schufa widersprochen werden.


    Kritik an der SCHUFA

    Die SCHUFA nimmt unter den Auskunfteien durch ihre Beziehung zu den Banken und zur sonstigen kreditgebenden Wirtschaft und durch den Umfang ihrer Daten - der daher rührt, dass es in Deutschland nur schwer möglich ist, ein Bankkonto ohne Unterzeichnung der SCHUFA-Klausel zu erhalten - eine herausgehobene Stellung ein. Bei Guthabenkonten gibt es keine Verpflichtung, die SCHUFA-Klausel zu unterschreiben. Solche Guthabenkonten werden zum Beispiel vom Sparkassenverbund, wegen deren Kontrahierungszwang, angeboten. Begründet wird das "SCHUFA-System" mit dem Hinweis, dass es nicht nur der kreditgebenden Wirtschaft nützt, sondern auch den Verbraucher vor überschuldung schützt, was allerdings als Entmündigung des Verbrauchers kritisiert wird.

    Kritik an der SCHUFA kommt vor allem von Verbraucherschutzverbänden und Datenschützern.

    Kritisiert wird:

    • Unzulässige Gefälligkeitsabfragen von SCHUFA-Daten z. B. durch einen bei einem SCHUFA-Vertragspartner beschäftigten Bekannten sind nicht zuverlässig zu verhindern. So berichtet das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein in seinem 24. Tätigkeitsbericht über einen Fall, bei dem ein Geschäftsmann letztendlich über eine Wohnungsverwaltungsgesellschaft, welche Vertragspartner der SCHUFA ist, unberechtigterweise SCHUFA-Daten erhielt.

    • Die Berechnung des Scoring-Wertes ist undurchsichtig und wird von der SCHUFA nicht offengelegt, und der Score-Wert ist in der Eigenauskunft nicht enthalten; bis vor kurzem ist bereits das alleinige Einholen einer Eigenauskunft als negatives Merkmal in das Scoring eingeflossen; nach massiven Protesten stellte die SCHUFA diese Praxis mittlerweile ein. Jeder Verbraucher kann bei der SCHUFA die Scoreübermittlung zu seiner Person untersagen. Wahrscheinlich wird dieser Antrag von den Vertragspartnern der SCHUFA dann jedoch negativ gewertet.

    • Die Rechtmäßigkeit des Entgelts der schriftlichen Eigenauskunft in Höhe von 7,60 EUR wird vielfach, vor allem von Verbraucherschützern, angezweifelt. Tatsächlich verhält es sich so, dass jeder betroffene Bürger gemäß § 34 Abs. 3 BDSG einen klagbaren Rechtsanspruch auf eine schriftliche Eigenauskunft hat. Diese hat gemäß § 34 Abs. 5 BDSG im Grundsatz entgeltfrei zu erfolgen. Eine Ausnahme hiervon macht § 34 Abs. 5 BDSG lediglich insoweit, wie der Betroffene die Eigenauskunft wirtschaftlich zu seinen Gunsten nutzen kann. Eine wirtschaftliche Nutzbarkeit dürfte zumindest im Falle unerledigter negativer Merkmale in der Eigenauskunft (geplatzte, nicht getilgte Kredite; Eidesstattliche Versicherung) nicht ohne weiteres zu bejahen sein. Hinzu kommt, dass das genannte Entgelt von 7,60 EUR auch der Höhe nach vereinzelt in Frage gestellt wird. Das Landgericht Berlin (Az.: 14 O 417/97; Urteil v. 14. Januar 1999) verurteilte die SCHUFA, an einen Kläger 6 EUR zurückzuzahlen, da das Entgelt für die Eigenauskunft, sofern dem Grunde nach zulässig, nur die tatsächlich anfallenden Kosten abdecken dürfe (§ 34 Abs. 5 BDSG). Die mündliche Eigenauskunft ist kostenlos. Sie ist aber nur in den in wenigen größeren Städten vorhandenen SCHUFA-Geschäftsstellen erhältlich.

    • Angesichts der Bestrebungen der SCHUFA, sich neue Geschäftsfelder im Bereich Wohnungswirtschaft, Versicherungswirtschaft und Inkasso-unternehmen zu erschließen, warnten der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und einige Landesbeauftragte für den Datenschutz in einer gemeinsamen Presseerklärung (15. Mai 2003) vor einer Entwicklung der SCHUFA zu einer privatwirtschaftlich organisierten Zentraldatei. Laut Presseerklärung führt jede weitere Datenquelle "zu einem detaillierteren Persönlichkeitsprofil des betroffenen Menschen." Die gläserne Bürgerin und der gläserne Bürger würden damit Realität.