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Kredit-Gesetze

 

Hier haben wir Ihnen einschlägige Gesetzestexte, die das Thema Kredite und Darlehen berühren, zusammengestellt.

Achtung: Dies ist keine Rechtsberatung. Es handelt sich lediglich um recherchierte themenbezogene Informationen, die ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit zur Verfügung gestellt werden !

Diese Kreditgesetze (Kreditvermittlungsgesetz) wurden aus dem früheren Kreditvermittlungsgesetz in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen. Das Bürgerliche Gesetzbuch ist in verschiedene Abschnitte unterteilt. Im zweiten Buch (Recht der Schuldverhältnisse) des Bürgerlichen Gesetzbuches befinden sich die Kreditgesetze.


Kreditvermittlung zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher:

§ 655 a BGB: Darlehensvermittlungsvertrag
§ 655 b BGB: Schriftform
§ 655 c BGB: Vergütung
§ 655 d BGB: Nebenentgelte
§ 655 e BGB: Abweichende Vereinbarungen


Weitere themenrelevante Paragraphen:

§ 488 Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag
§ 489 Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
§ 490 Außerordentliches Kündigungsrecht
§ 491 Verbraucherdarlehensvertrag
§ 492 Schriftform, Vertragsinhalt
§ 493 überziehungskredit
§ 494 Rechtsfolgen von Formmängeln
§ 495 Widerrufsrecht
§ 496 Einwendungsverzicht, Wechsel- und Scheckverbot
§ 497 Behandlung der Verzugszinsen, Anrechnung von Teilleistungen
§ 498 Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen


Weiter sind auch noch Vorschriften der Preisangabenverordnung (PangV) relevant:

§1 Grundvorschriften
§4 Kredite


Grundlegende Vorschriften findet man im Kreditwesengesetz (KWG).